Im ursprünglichen Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Marloffstein wurde festgehalten, dass bei dem geplanten Solarpark „eine optimale Wirkungsweise der Anlage gewährleistet sein muss (maximaler Stromertrag)“.

Nachdem die Anlage nach bisherigen behördlichen Auflagen von ca. 3.7 Hektar auf ca. 2.5 Hektar verkleinert wurde, stellt sich damit auch die Frage der Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde Marloffstein.

Die Gewerbesteuererträge werden durch die Verkleinerung deutlich hinter der ursprünglichen Erwartung zurückbleiben.

Der Vorteil dieses Projektes für die Gemeinde hält sich daher mehr als in Grenzen.

Hingewiesen sei auch darauf, dass der Vorhabensträger eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Es stellt sich die Frage, wie der Rückbau der Anlage abgesichert ist. Falls der Vorhabensträger bei der Übernahme der Kosten ausfallen sollte, wäre prinzipiell der Grundstückeigentümer verantwortlich.

Die großen Profiteure der Projektdurchführung sind nicht etwa die Bürger von Marloffstein, sondern allein die Betreiberfirma selbst, evtl. einige Investoren sowie die Eigentümer des Grundstückes, bekannte Persönlichkeiten aus der lokalen Politik und Wirtschaft.

Bezahlen wird die Zeche der Bürger.