Genießen Sie Drohnenflüge über unsere wundervolle herbstliche Landschaft:

 

 

Überlegungen zum Landschaftsschutz

Für Solarparks geeignete Flächen sind nach Vorgaben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Schwerpunkt vorbelastete oder versiegelte Flächen. Hierunter fallen insbesondere ehemalige Mülldeponien oder Flächen entlang von stark belasteten Verkehrstraßen wie Autobahnen und Bahnstrecken.

Speziell für den Bereich neben den Autobahnen hat die Staatsregierung zwischenzeitlich Privilegien geschaffen, die eine Prüfung einer Konzentration auf diese Bereiche für die Gemeinden erforderlich macht. Das beabsichtigte Planungsgrundstück ist bisher unzerschnittener Raum und liegt in direkter Umgebung von Wohn- und Freizeit- bzw. Erholungsgrundstücken. Bei derartigen Grundstücken drängt sich planungsrechtlich ein Freihalten der Flächen nahezu auf.

Einwendungen von Behörden, Verbänden und Bürgern
Der Regionalplan weist das Plangebiet als landschaftliches Vorbehaltsgebiet aus, in welchem der Sicherung und Erhaltung besonders schutzwürdiger Landschaftsteile und Landschaftspflege gegenüber anderen Nutzungen „ein besonderes Gewicht beigemessen wird“. Das Landratsamt Erlangen Höchstadt hat hinterfragt, warum der Solarpark in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet errichtet werden soll.

Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage stellt ohne jeden Zweifel eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Die vorliegende Begründung mit Umweltbericht behauptet hingegen, dass „… durch das Konzept der Grünordnung die Fläche sogar naturschutzfachlich aufgewertet wird. Der Landschaftsraum würde zwar in gewissem Maße technisch überprägt, jedoch nur in einem kleinräumigen Umfang.“ Dies widerspricht nicht nur allen Aussagen der beteiligten Behörden und Verbände, sondern schon dem gesunden Menschenverstand. Hier stellt sich die Frage, wer diesen Bericht verfasst hat bzw. in wessen Auftrag.

Die Photovoltaikanlage wird letztlich dazu führen, dass der ländliche Charakter des gesamten Gebietes aufgehoben wird. Aufgrund der exponierte Hanglage ist auch durch Eingrünung kein Sichtschutz zu erreichen. Darauf stellte auch der regionale Planungsverband ab, der trotz Eingrünungsmaßnahmen um die Solarfläche herum eine großflächige Einsehbarkeit der Anlage konstatierte. Aktuell ist hier die Bepflanzung mit Weidegehölz geplant, denn dieses lässt sich laut Planungsbüro gut auf Stock setzen und beeinträchtigt somit nicht die Funktion des Solarparks – sehr wohl aber die Sichtbarkeit.

In einer Stellungnahme des Bauernverbandes wurde unter Hinweis auf das wertvolle Wiesen- und Ackerland das Vorhaben rundheraus abgelehnt. Zusätzlich kritisiert der Verband den hohen Flächenverbrauch insbesondere durch die großen Ausgleichsflächen und empfiehlt, ebenso wie der Bund Naturschutz, deutlich verstärkte Anstrengungen zum Ausbau der Photovoltaikanlagen auf Dächern und Gebäuden in Marloffstein voranzutreiben.


Wertvolles Wiesen- und Ackerland

Neben dem Bund Naturschutzes lehnt auch der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V. das Vorhaben in aller Klarheit ab.

Die bestehende Kulturlandschaft mit dem weitläufigen Blick nach Marloffstein sowie der Charakter dieses wunderschönen Tals werden auch nach Meinung vieler Bürger für lange Zeit nachhaltig gestört, vielleicht für immer. Aus diesem Grund wurden der Gemeinde zahlreiche Einwendungen übermittelt.

Einwendungen der Gemeinde Spardorf Betroffen vom geplanten Solarpark sind die Bürger der Gemeinde Marloffstein, jedoch in weit größerem Umfang die Bürger der Gemeinde Spardorf. Der Gemeinderat Spardorf hat daher einstimmig in der öffentlichen Beteiligung den Einwand erhoben, dass der Wert eines unbeeinträchtigten Landschaftsbildes und der Naherholung hier nicht angemessen berücksichtigt wurde.

Vernachlässigt wurden auch die zu erwartenden Immissionen, insbesondere die allgemeine Blendwirkung und das im Sommer auftretende Hitzeflimmern über den Panelen. Beides hat Auswirkungen auf die Staatsstraße und auf die Spardorfer Bebauung. In der Stellungnahme des Planungsbüros wurde auf den schützenden Baumbewuchs verwiesen, der in der gesamten Umgebung jedoch in Privatbesitz ist, turnusmäßig gepflegt und durchforstet wird und somit kein gesicherter Blendschutz ist.



Festzustellen ist, dass es dem Gemeinderat Marloffstein aufgrund der dominanten Kommunikationspolitik des beauftragten Planungsbüros erschwert wird, die in der Planung entstehenden Probleme des Natur- und Landschaftsschutzes objektiv zu beurteilen. Viele der eingereichten Gutachten wurden vom Planungsbüro selbst in Auftrag gegeben. Die Einwände der offiziellen Stellen und der Bürger wurden vom Planungsbüro selbst ausgewertet, zusammengefasst und entkräftet.